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   FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06   

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https://dejure.org/2007,16059
FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06 (https://dejure.org/2007,16059)
FG München, Entscheidung vom 31.07.2007 - 12 K 1664/06 (https://dejure.org/2007,16059)
FG München, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 12 K 1664/06 (https://dejure.org/2007,16059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden Sozialleistungsträger bei Heimunterbringung des Kindes wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Kindergeldberechtigten; Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung über die Abzweigung ...

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 4; ; FGO § 101 S. 2; ; FGO § 102 S. 2; ; SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung des Kindergeldes an Sozialleistungsträger bei Heimunterbringung des Kindes; Ermessensunterschreitung durch die entscheidungsbefugte Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung des Kindergeldes an Sozialleistungsträger bei Heimunterbringung des Kindes - Ermessensunterschreitung durch die entscheidungsbefugte Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1047
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01

    Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
    Die Abzweigung von Kindergeld ist auch rückwirkend, ab dem der Antragstellung durch den Antragsteller nachfolgenden Monat möglich (BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575).
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Behörde ihre Ermessensentscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen hat und alle für die Ermessensausübung nach dem Sinn und Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
    Diese Vorschrift setzt anders als Satz 1 keine Verletzung der Unterhaltpflicht voraus, sondern erfasst den Sachverhalt, dass der Kindergeldberechtigte wegen fehlender Leistungsfähigkeit entweder überhaupt keinen Barunterhalt oder einen niedrigeren Unterhalt als das Kindergeld zahlen muss (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171).
  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
    Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII R 40/99, BFH/NV 2000, 591), hier also der Einspruchsentscheidung vom 29. März 2006.
  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Auszug aus FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06
    Da es andererseits der Familienkasse möglich ist, bis zur Bestandskraft der Abzweigungsentscheidung Kindergeld dem Kindergeldberechtigten unter Vorbehalt der endgültigen Erfolglosigkeit des Abzweigungsbegehrens auszuzahlen oder - wie es die Dienstanweisung der FK ausdrücklich vorsieht - das Kindergeld vorläufig einzubehalten (Abschn. 74.1.3 Satz 5 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, BStBl I 2004, 742), wäre es nicht sachgerecht, wenn die Behörde im Falle uneingeschränkter Auszahlung sich darauf berufen könnte, dass aufgrund erfolgter Zahlung eine Abzweigung nur mehr möglich sei, wenn der Kindergeldberechtigte die Bereitschaft zur Zurückzahlung der ausgezahlten Beträge erklärt (vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. August 1984 1 RJ 82/83, [...]).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Es hob den Bescheid vom 28. Juni 2005 auf, soweit er den Zeitraum Juli 2005 bis Februar 2006 betraf, und verpflichtete die Familienkasse, insoweit über den Abzweigungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (Urteil vom 31. Juli 2007  12 K 1664/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1047).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Die Erfüllung eines erloschenen Anspruchs ist nicht möglich (s. Lemaire, Anmerkung zum Urteil des FG München vom 31. Juli 2008  12 K 1664/06, EFG 2008, 1047, 1048).
  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 1772/07

    Rückforderung von bereits an den Kindergeldberechtigten geleisteten

    Eine rückwirkende Abzweigung ab dem Zeitpunkt der Stellung des Abzweigungsantrags ist anders als die rückwirkende Beantragung der Abzweigung zulässig (vgl. FG München, Urteil vom 31.07.2007 12 K 1664/06, EFG 2008, 1074 und BFH-Urteil vom 16.04.2002 VIII R 50/01, BStBl. II 2002, 575).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07

    Abzweigung von Kindergeld: bei erfolgter Auszahlung, Irrelevanz von

    In einer solchen Situation dem Beklagten zu gestatten, durch Auszahlung des Kindergelds an den Kindergeldberechtigten vollendete Tatsachen zu schaffen, so die Abzweigung unmöglich zu machen und dem Abzweigungsberechtigten lediglich die Möglichkeit eines Schadensersatzbegehrens im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu eröffnen, erscheint mit dem Zweck des § 74 Abs. 1 EStG, nämlich dem raschen Zufluss des Kindergelds an denjenigen, dem es nach den Umständen der Unterhaltsgewährung tatsächlich zugute kommen soll, nicht vereinbar (vgl. FG München, Urteil vom 31.07.2007 12 K 1664/06, EFG 2008, 1047).
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